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Blindenführhunde

Blindenführhunde sind speziell ausgebildete Assistenzhunde, die blinden oder hochgradig sehbehinderten Menschen eine gefahrlose Orientierung sowohl in vertrauter als auch in fremder Umgebung gewährleisten sollen. Blindenführhunde gelten nach § 33 SGB V rechtlich als Hilfsmittel. Der Blindenführhund „im Dienst“ ist an seinem weißen Führgeschirr erkennbar. Dies ist ein offizielles Verkehrszeichen, das alle Verkehrsteilnehmer zu besonderer Rücksicht verpflichtet. Etwa 1-2% der Blinden in Deutschland haben einen Führhund. Gut ausgebildete Führhunde ermöglichen ihren Haltern ein hohes Maß an individueller Mobilität, Sicherheit und Unabhängigkeit und stellen dadurch einen entscheidenden Faktor für die gesellschaftliche Teilhabe blinder Menschen dar.

Der stBSV

Der stBSV unterstützt blinde und sehbehinderte Personen in allen Lebensbereichen. Im Vordergrund steht die soziale, berufliche und kulturelle Integration in die Gesellschaft. Dazu zählt für behinderte Menschen allen voran die Möglichkeit, ein selbstbestimmtes Leben zu führen.

Wir bieten an:

• Sozialrechtliche Beratung und Vertretung
• Technische Assistenz
• Sozialpädagogische Beratungsstelle für DiabetikerInnen
• Psychologische Betreuung
• Blinden- und sehbehindertenspezifische Bildungsberatung
• Maßgeschneiderte Sport- und Freizeitangebote
• Assistenz bei Freizeitaktivitäten, die ohne sehende Unterstützung kaum möglich sind (z.B. Wandern)
• Hilfsmittel, von der sprechenden Uhr bis zum tastbaren Würfel

Die Mitarbeiter des stBSV und die Mitglieder der Vereinsleitung stehen allen sehbehinderten und blinden Personen - unabhängig von der Vereinszugehörigkeit - sowie deren Angehörigen für Auskünfte, Hilfestellung bei Ansuchen und Behördenkontakten zur Verfügung.