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Wie komme ich zu einem Blindenführhund?

Sehr geehrte/r Blindenführhunde-InteressentIn!
Sie haben sich in der Bundesgeschäftsstelle des ÖBSV bzw. bei einem regionalen Blindenführhunde-Referenten gemeldet und Interesse an einem Blindenführhund bekundet. Die in Ihrer Blindenführhund-Info-Mappe enthaltenen Informationen sollen Ihnen auf möglichst unkomplizierte Weise zu einem für Ihre Bedürfnisse optimalen Blindenführhund verhelfen. Ihre Blindenführhund-Info-Mappe enthält:

  • Liste der österr. Führhundschulen samt deren Werbematerial
  • Information über das Blindenführhund-Referat und
  • des regionalen Führhundreferenten Ihres Vereines
  • Anmeldeformular zur Mobilitätsabklärung und Fachberatung
  • Richtlinien für die Beurteilung von Blindenführhunden, gemäß § 39a Bundesbehindertengesetz

(Download MS-Wort Text-File)

Nach Durchsicht der Unterlagen empfehlen wir Ihnen, Kontakt mit Ihrem Blindenverein und dessen Blindenführhund-Referenten, welcher selbst Führhundhalter und Ihre Vertrauensperson in Blindenführhundeangelegenheiten ist, aufzunehmen. Er kann Ihre anfallenden Fragen beantworten und Ihnen praktische Tipps aus seiner Erfahrung über das Leben mit einem Führhund geben.

Sollten Sie nach dieser allgemeinen Information ernsthaft an einem Blindenführhund interessiert sein, gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Senden Sie das beiliegende Anmeldeformular zur Mobilitätsabklärung und Fachberatung an die Bundesgeschäftsstelle des ÖBSV, Blindenführhund-Referat, in Wien. Ihr regionaler Blindenführhund-Referent wird daraufhin Kontakt mit Ihnen aufnehmen, um einen Gesprächstermin für eine konkrete Mobilitätsabklärung und Fachberatung zu vereinbaren. Nach Bedarf wird diesem Abklärungsgespräch zur Blindenführhund-Mobilität auch ein Mobilitäts- und Orientierungstrainer beigezogen.
  • Danach sehen Sie sich am besten in aller Ruhe unverbindlich bei allen in Frage kommenden Blindenführhundeschulen um. Wählen Sie eine Schule, wo Ihnen nicht nur die Hunde, sondern vor allem auch die Trainer sympathisch sind. Dies ist ein sehr wichtiger Faktor, wenn man bedenkt, dass für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Hund der positive Kontakt zur Hundeschule möglichst das ganze Hundeleben lang nicht abreißen sollte. Es ist empfehlenswert, Führhundehalter, die bereits einen Hund aus der betreffenden Schule besitzen, nach ihren Erfahrungen bezüglich Einschulung und Nachbetreuung zu fragen!
  • Vergewissern Sie sich, dass der Hund, für den Sie sich interessieren, die Blindenführhunde-Qualitäts-Prüfung bereits erfolgreich abgelegt hat oder in Kürze ablegen wird!
  • Haben Sie sich für einen bestimmten Hund einer Ihnen sympathischen Schule entschieden, lassen Sie sich von der Schule einen unverbindlichen Kostenvoranschlag erstellen. Ihr/e regionaler Blindenführhunde-ReferentIn wird Ihnen gerne bei der Suche nach Kostenträgern für Ihren Blindenführhund behilflich sein.
  • Hat der von Ihnen ausgewählte Blindenführhund die Blindenführhunde-Qualitäts-Prüfung des ÖBSV bestanden, steht der Zusammenschulung mit Ihrem vierbeinigen Partner nichts mehr im Wege.
  • Nach der Zusammenschulung - frühestens 6 Wochen nach Übergabe des Hundes an Sie - können Sie die Blindenführhunde-Team-Prüfung in Ihrer Landeshauptstadt ablegen. Mehrfachbehinderte Personen können diese Prüfung auch in ihrer unmittelbaren Wohnumgebung ablegen. Geben Sie den von Ihnen gewünschten Prüfungstermin rechtzeitig - spätestens 4 Wochen vorher - bekannt, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden. Das Anmeldeformular können Sie - auf Wunsch zusammen mit den Prüfungsrichtlinien - jederzeit in der Bundesgeschäftsstelle des ÖBSV in Wien, bei Ihrem regionalen Blindenführhunde-Referenten oder beim zuständigen Bundessozialamt anfordern.

Wir wünschen Ihnen bei der Suche nach dem optimal zu Ihnen passenden Blindenführhund viel Erfolg und stehen Ihnen bei Fragen und Anregungen gerne zur Verfügung!

Beate Krames
Fachgruppenleiterin Blindenführhunde im ÖBSV


  

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